OGS Team

Ihr Kind kann an unserer Schule im Anschluss an seinen Unterricht bis 16.00 Uhr im Gebäude der Davidisstraße 22 betreut werden. Die OGS umfasst auch die Möglichkeit zur Teilnahme an der Randzeitenbetreuung von 7.00- 8.00 Uhr. Die Betreuung der Randzeiten wird von Frau U. Miethe koordiniert. Bitte melden Sie Ihr Kind im Bedarsfall bei ihr an. Die Randzeitenbetreuung findet in den Räumen der "ÜMI"- Betreuung, Untergeschoss Hauptschulneubau, Davidisstraße 13 statt. 

In der OGS nehmen die Kinder in Gruppen ihr warmes Essen ein, können unterschiedliche AG- Angebote wahrnehmen oder sich im freien Spiel drinnen oder draußen tummeln. Im Rahmen der OGS Betreuung werden auch die Hausaufgaben angefertigt. Bei dieser Betreuungsform haben Eltern einen Betreuungsanspruch von  50 % der jeweiligen Ferienzeit. In den Weihnachtsferien ist unsere OGS geschlossen. Die Betreuung der Kinder in diesen Ferien wird nach vorheriger Bedarfsabfrage zentral über die Stadt Dortmund angeboten. Über die Öffnungszeiten der OGS während der Ferienzeiten werden Eltern in der Regel zu Beginn eines Schuljahres informiert. 

Der Erlass des Landes NRW gibt zu den Betreuungszeiten der OGS folgendes vor: „….5.2 Der Zeitrahmen offener Ganztagsschulen im Primarbereich (§9 Absatz 3 SchulG) erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel an allen Unterrichtstagen von spätestens 8 Uhr bis 16 Uhr, bei Bedarf auch länger, mindestens aber bis 15 Uhr.“(aus BASS  12 - 63 Nr. 2) An diese Zeiten sind wir im OGS Bereich also gebunden. Zusätzliche Anschaffungen werden vom eigenen OGS-Förderverein mitfinanziert.  

Der Elternbeitrag wird nach Maßgabe des Erlasses Elternbeiträge erhoben. Diese werden vom Jugendamt der Stadt Dortmund eingezogen. Sie richten Sich nach der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen der Stadt Dortmund in der  jeweils gültigen Fassung. Der Vertrag ist für ein Schuljahr bindend. Die Anmeldung erfolgt direkt an der Schule, in der Regel mit der Schulanmeldung, immer jedoch über die Schulleitung. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach den von der Schulkonferenz verabschiedeten Aufnahmekriterien.